Normkonform und rechtlich abgesichert
Brandschutzklappen | Brandrauchsteuerklappen
Eine der wichtigsten Eigenschaften der Raumlufttechnik, ist die Schutzfunktion für Mensch und Gebäude im Falle eines Brandes. Die selten aber in regelmäßigen Abständen vorkommenden Brände in Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen verursachen immense Schäden und kosten auch Menschenleben. Weitere Argumentation ist nicht notwendig, um die Sinnhaftigkeit von vorgeschriebenen Prüfungen der Brandschutzklappen sowie Brandrauchklappen zu belegen.
Leistungsumfang
Visuelle Kontrolle
- Übereinstimmung mit den letztgültigen Bestandsplänen
- Feststellung von relevanten baulichen Veränderungen oder Anlagenänderungen
- Brandschutzklappenausführung gemäß Prüfbericht (K90) oder Klassifizierungsbericht / Leistungserklärung (EI90)
- Einbau gemäß ÖNORM H 6031 und Herstellerangaben
- Abschluss zwischen BSK und Baukörper (z.B. Weichschott, Mörtelschott etc.)
- Klassifizierung "K90" oder "EI90"
- ÜA-Kennzeichnung (K90 : ab 1.1.2004) oder CE-Kennzeichnung (EI90 : ab 1.9.2012)
- Angabe des Herstellers (Aufkleber, Typenschild etc.)
- Korrosion / Verschmutzung (außen und innen)
- Zustand des Klappenblattes und der Dichtungen (z. B. intumeszierende Dichtung) prüfen (innen)
- Klappenidentifikation innerhalb der Anlage (z.B. Bezeichnungsschilder)
- Endschalter (mech. BSK)
- Motor / Antrieb und Anschlüsse
- Klemmkasten und Verkabelung (im Bereich der BSK)
Funktionelle Kontrolle
- mindestens dreimaliges Schließen der Klappe (in Anwesenheit vor Ort)
- einwandfreies / leichtgängiges Öffnen und Schließen des Verschlusselementes (vis./akust. Beurteilung)
- Elektrische Fernauslösung und Öffnen der Klappe über die zentrale Brandmeldeanlage
- Kontrolle der optischen Anzeige „geschlossen“ und „offen“ - an der BSK; Überprüfung der Meldung der Endschalter und sämtlicher Kontrollanzeigen
- Überprüfung der Haltefunktion in der Sicherheitsstellung bzw. Fixierung des Verschlusses nach Erreichen der Sicherheitsstellung