Hier sind Sie RICHTIG!
Willkommen beim MARKTFÜHRER.
Was Ihnen sonst niemand sagt
Finden Sie hier die Antworten und Lösungen, die Sie sonst nirgendwo anders erhalten werden. Seminare, Schulungen, Aus- und Weiterbildung im Bereich "Raumlufttechnik". Gewissenhafte und nachvollziehbare Inspektionen, Bestandsaufnahmen und Kontrollen von raumlufttechnischen Anlagen.
Projektplanung und Qualitätssicherung für großvolumige Lüftungsreinigungs-Vorhaben. Durch über 20 Jahre Erfahrung im undefinierten Gebiet der RLT-Anlagenreinigung sowie durch Pionierleistungen für die Standardisierung der Dienstleistung "Lüftungsreinigung" im gesamten deutschsprachigen Raum, können wir das hochwertigste Portfolio an Dienstleistungen in diesem Segment anbieten. Schmökern Sie auf unserer Plattform.
Überzeugen Sie sich von unseren Produkten aus dem Premiumsegment.
Nach sieben Jahren Arbeit ist es endlich vollbracht! Der ÖFR bietet Dienstleistern und Anlagenbetreibern die Möglichkeit Lüftungsanlagen gem. § 13 AStV rechtssicher zu prüfen und zu protokollieren.
Gemeinsam mit dem VDI sowie dem SWKI hat der ÖFR ein Leistungsvolumen für die Prüfung von Lüftungsanlagen definiert, welches sich dafür eignet die Betriebssicherheit von Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten gem. dem anerkannten Stand der Technik sowie den Forderungen des österreichischen Gesetzgebers (§§ 13 und 27 AStV) zu prüfen.
Schluss mit Graubereichen, irreführenden Wartungs- und Reinigungsbescheinigungen, Zertifikaten, Prüfplaketten und anderen Dokumenten, die juristisch gesehen nicht über den Status eines Lieferscheins hinausgehen.
Mit der Richtlinie VDI-ÖFR 6022 Blatt 8 oder besser gesagt, mit der darin enthaltenden Vorlage für den Überprüfungsbefund + Prüfprotokoll gem. § 13 Abs 1 Z 3 Arbeitsstättenverordnung (AStV), kann
die Erhebung der hygiene- und brandschutztechnischen Betriebssicherheit
von Lüftungsanlagen in Österreich eindeutig, nachvollziehbar und vor
allem rechtssicher durchgeführt werden.
Die Vorlage für den Überprüfungsbefund + Prüfprotokoll gem. § 13 Abs 1 Z 3 Arbeitsstättenverordnung (AStV) kann auf der Webseite des Zentralarbeitsinspektorates kostenfrei heruntergeladen werden.
Unser Portfolio
Durch
unsere langjährige Branchenerfahrung treffen wir
klare und vor allem rechtssichere (d.h. verbindliche und schriftliche) Aussagen in Bezug auf den Betrieb von Lüftungsanlagen. Ob Gewerberecht, Versicherungsschutz, Gesetzgebung
oder Regeln der Technik - wir bieten für sämtliche Anforderungen und
Problemstellungen bzgl. Lüftungsreinigung und den sicheren Betrieb von RLT-Anlagen die passenden Antworten und
Lösungen.
Schulungen | Inhouse-Seminare | Workshops
Exklusive Inhalte aus der Praxis
Die ganze Welt der Raumluftqualität: Lüftungsreinigung, Prüfung,
Inspektion und Instandhaltung von RLT-Anlagen, VDI 6022,
Brandschutzklappenprüfung & Co – wir bieten Ihnen Schulungen zu
allen Themen der Raumlufttechnik!
Wir
liefern Ihnen Informationen zu den geltenden Rechtsgrundlagen und versorgen Sie mit
hochwertigem Fachwissen, Handlungsempfehlungen und Lösungsstrategien aus
der Praxis für die Praxis. So sind Sie immer am neuesten Stand der
Technik.
Hygieneinspektion, Prüfung, Abnahme & Gutachten
Betriebssicherheit für
Lüftungsanlagen
Die gewerbliche Nutzung einer raumlufttechnischen Anlage ist an verschiedene Regelwerke und Pflichten gekoppelt. Wir bieten Ihnen verschiedene Prüfungen und Inspektionen für die Instandhaltung von Lüftungsanlagen oder als Erstinspektion bei Inbetriebnahme. Ob Hygieneinspektion gem. VDI 6022 oder die Pflichtprüfung für Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten gem. § 13 AStV, bei uns erhalten Sie Dienstleistungen aus dem Premiumsegment.
Lüftungsreinigung: Projektplanung & Qualitätssicherung
Sicherung bzw. Herstellung
eines gesetzeskonformen
Zustandes
Ob in Gastronomie, Industrie, Gewerbe oder im Wohnraum. Raumlufttechnische Anlagen unterliegen aufgrund ihres Verwendungszweckes einem natürlichen Verschleiß und sind dafür ausgelegt, Belastungen und Verunreinigungen aus der Luft abzuscheiden. Instandsetzungsmaßnahmen in Form von Reinigungsarbeiten haben den gesetzeskonformen Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz sicherzustellen bzw. herbeizuführen. Wird dies nicht explizit vom Lüftungsreiniger bestätigt, so haftet der Betreiber einer Anlage für deren Zustand - selbst wenn ein Teil davon tatsächlich gereinigt wurde.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Thema Lüftungstechnik haben.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!