Prüfung gem. Önorm H6020, Hygiene und technische Abnahme der RLT

Technisch/hygienische Kontrolle

Lüftungsanlagen für medizinisch genutzte Räume


Ziel der Prüfung einer Lüftungsanlage gem. ÖNORM H6020, ist die Feststellung der Eignung einer Anlage für medizinisch genutzte Räume. Raumlufttechnische Anlagen in diesem Bereich sind vor Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen durch technische Sachverständige (können auch Betriebsangehörige sein) und vom Hygieneteam / Sachverständige für Hygiene zu prüfen. Die erfolgte Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren. Dabei sind evtl. Ausführungsunterschiede zur H6020 festzuhalten und ggf. durch Instandsetzungsmaßnahmen wieder in ein technisches und/oder Hygiene-Gleichgewicht zu bringen. Die Eignung einer Lüftungsanlage für den Krankenhausbereich ist dann gegeben, wenn sowohl das Hygiene- als auch das technische Gutachten positiv ausfällt. Was genau geprüft werden muss, um den Anforderungen lt. ÖNORM H6020 gerecht zu werden, erfahren Sie hier.

Leistungsumfang der Prüfung gem. H6020

RLT Zentrale

(Technische Abnahme)


  • Ausführung (Konstruktion, Material) und folgerichtiger Aufbau der Geräte, möglichst schon vor der Freigabe
  • zur Herstellung der raumlufttechnischen Zentralgeräte,
  • Beschädigungen am Gehäuse/der Wärmedämmung/der Bauteile,
  • Leistungsdaten (Typenschilder/Dokumentation),
  • Filterqualität, Anzahl und Filterzustand (Beschädigung, Verschmutzung, Durchfeuchtung),
  • Dichtsitz der Filter im Aufnahmerahmen,
  • Filter-Differenzdruckanzeige mit Markierung des Enddruckes,
  • Ein-/Austrittsrichtung der wasserseitigen Anschlüsse,
  • Kennzeichnung der Strömungsrichtung (wasserseitige Anschlüsse),
  • Frostschutzeinrichtung,
  • richtiger Einbau der Regelventile,
  • Tropfenabscheider (unterer Abschluss und Ausführung),
  • Kondensatabführung und vollständige Entleerbarkeit der Kondensatwannen,
  • Ausführung Geruchsverschlüsse und Anbindung an das Abwassersystem,
  • Befeuchtungsstrecke, Aufbau und Anschluss Luftbefeuchter,
  • Überprüfung der elastischen Verbindungen,
  • Einbau von Schwingungsdämpfern,
  • Ventilator- und Motorbefestigung,
  • Reparaturschalter am Gerät zur allpoligen Abschaltung der Ventilatormotoren,
  • Differenzdruck-Messstellen (Ventilator, Wärmetauscher, Wärmerückgewinnung),
  • Ausbau- und Demontagemöglichkeiten der einzelnen Bauteile.

Luftleitungsnetz

(Technische Abnahme)


  • Anordnung des Außenlufteintrittes und Lage in Bezug auf Fortluftaustritte, Emissionsstellen und Hauptwindrichtung,
  • Anordnung des Fortluftaustrittes und Situierung in Bezug auf Außenluftansaugungen und die Hauptwindrichtung,
  • grundsätzliche Übereinstimmung der Luftleitungsausführung mit der Dichtheitsklasse C (Typprüfung oder erfolgte Dichtheitsprüfung),
  • Übereinstimmung des Einbaus der Brandschutzklappen, Brandrauchsteuerklappen, Brandschutz-Weichschotts und Brandschutz-Verkleidungen mit den Vorgaben und Prüfzulassungen, soweit nicht durch Brandschutzsachverständige bereits überprüft.

Funktionsüberprüfung

(Technische Abnahme)


  • Regelungsfunktionen
  • Brandschutz- und Brandrauchklappen
  • Frostschutzeinrichtung
  • Ventilator-Riemenüberwachung
  • Filter-Enddrucküberwachung
  • Differenzdrucküberwachung bei Wärmerückgewinnung
  • Strömungsrichtung zwischen benachbarten Räumen
  • Volumenstrom-Regeleinrichtung
  • Druck- und Volumenstromregelung  (Ventilator)
  • Überprüfung der technischen Unterlagen, Anlagendokumentation

Hygieneüberprüfung


Folgende Dokumente, Gutachten und Bestätigungen sind für ein Hygiene-Gutachten vorzulegen:


  • Gutachten des technischen Sachverständigen,
  • meteorologische Verhältnisse, Luftströmungen um das Gebäude, soweit erforderlich, Außenluftansaugungen und Fortluftaustritte,
  • Hygienegutachten für Wärmerückgewinnungs-Anlagen,
  • Anlagenschema und Raumverzeichnis der versorgten Räume,
  • Luftfilter, erste und zweite Filterstufe: Typ-Prüfungszeugnisse über Filterklassen; Nachweis, dass die Filterqualität nicht auf Grund von vorübergehend wirksamen Effekten erreicht wird,
  • Schwebstofffilter: Einzelprüfungszeugnis (Werksprüfzeugnis),
  • Angabe der erforderlichen Mindestbefeuchtungsstrecken (Herstellerangaben).

Die Hygiene-Überprüfungen für Lüftungsanlagen im Krankenhausbereich umfassen mindestens:


  • Sichtkontrolle der raumlufttechnischen Anlage und Begehung der durch die Anlage versorgten Räume,
  • Außenluftansaugungen hinsichtlich Lage über Bezugsniveau und hinsichtlich der Abstände zu Fortluftdurchlässen und Emissionsstellen (z.B. WC, Küche),
  • Außenluftansaugung hinsichtlich Ausführung, Reinig- und Desinfizierbarkeit,
  • Fortluftaustritte hinsichtlich Lage, Anordnung und Beeinträchtigung der Zuluftqualität (Kurzschluss),
  • Luftfilter (erste und zweite Filterstufe), visuelle Kontrolle; Überprüfung der Filterklassen, allenfalls Dokumentation der bei der Begutachtung vorgefundenen Druckdifferenz,
  • Beurteilung der Ergebnisse der Erstüberprüfung der TAV-Zuluftdurchlässe,
  • Überprüfung der Luftströmungsrichtung zwischen Räumen,
  • Kontrolle und Dokumentation der Reinheit der Luft führenden Luftleitungen mindestens stichprobenartig, soweit einsehbar,
  • Kondensatabläufe hinsichtlich Lage und Ausführung sowie Nachfüllbarkeit von Geruchsverschlüssen, Reinig- und Desinfizierbarkeit und die vollständige Entleerbarkeit der Kondensatwannen.


ACHTUNG: Irreführung, Täuschung und Betrug

Mit der Bezeichnung "in Anlehnung an ... " sichern sich viele Anbieter am Markt mit unlauteren Mitteln ihre Aufträge. Wenn eine Inspektion lt. ÖNORM H6020 verlangt (ausgeschrieben) ist, jedoch eine Inspektion "in Anlehnung an ÖNROM H6020" angeboten (und beauftragt!!!) wird, so umfasst diese Prüfung NICHT die Minimalanforderungen, die verlangt werden.


Seriöse Anbieter, welche den geforderten Leistungsumfang offerieren und auch entsprechend berechnen müssen, haben es sehr schwer gegen das teilweise stark abgespeckte Leistungsvolumen (und demnach gegen einen sehr günstigen Preis) anzukommen. Hier nun ein Einblick in die Minimalanforderungen für die Hygiene-/technische Abnahme gem. H6020.



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