Hygieneinspektion gem. VDI 6022

Hygiene-Prüfung nach höchstmöglichem Standard

Mikrobiologische Gesamtbeurteilung von Lüftungsanlagen


Im Rahmen einer Hygieneinspektion gem. VDI 6022 wird die komplette RLT-Anlage inkl. Luftleitungsnetz einer Funktionsprüfung unterzogen und das mikrobielle Wachstum an repräsentativen Stellen eruiert. Im österreichischen Bundesgebiet ist die Instandhaltung von Lüftungsanlagen nach VDI 6022 nicht verpflichtend einzuhalten - zumindest wird dies nicht vom Gesetzgeber explizit gefordert. Der Betrieb und die Einhaltung der Parameter gem. der Richtlinie VDI 6022 stellen die höchstmöglichen Anforderungen an eine Lüftungsanlage dar. Als Betreiber einer Lüftungsanlage hat man sehr viele Vorteile, wenn man Hygieneinspektionen gem. VDI 6022 in der Art und Weise durchführt, in der es die Verfasser dieser Richtlinie angedacht haben. Es sollte aber bedacht werden, dass die Führung einer Lüftungsanlage nach den Empfehlungen gem. VDI 6022 mit entsprechenden Investitionskosten verbunden ist und keine einmalige Dienstleistung darstellt, sondern einen kontinuierlichen, langfristigen Prozess.

Leistungsumfang der Hygieneinspektion gem. VDI 6022

Konformitätsprüfung

  • Sichtprüfung der RLT-Anlagen auf Einhaltung vorgegebener Anforderungen und auf Hygienemängel
  • Prüfung der Zugänglichkeit von RLT-Anlagen, Einzelkomponenten und Bauteilen
  • Dokumentation mittels Prüfliste des VDI mit 104 Detailfragen zum Zustand der gesamten RLT-Anlage

Mikrobiologische Beprobung

  • Mikrobiologische Oberflächenbeprobung hygienerelevanter Einzelkomponenten und Bauteile, wie zum Beispiel: Wärmeübertrager, Kondensatwannen, Tropfenabscheider, Befeuchterkammern, Schalldämpfer etc. mittels Abdruckplatten
  • Festlegung der Probenahmestellen und Markierung im Außenbereich der RLT-Anlage
  • Mikrobiologische Oberflächenbeprobung zur Bestimmung der Oberflächenkoloniezahl:
    • RLT-Anlage mit Befeuchtung: 6-8 Probenahmestellen (gesamt 12-16)
    • RLT-Anlage ohne Befeuchtung: 4-6 Probenahmestellen (gesamt 8-12)
  • Zur Bestimmung der Bakterien und Schimmelpilze (ohne Differenzierung auf Gattungsebene) sind je Probenahmestelle 1x Caso-Agar UND 1x DG-18 oder 1x Malzextrakt-Agar zu verwenden.
  • Luftkeimmessung in einem versorgten Raum pro RLT-Anlage zuzüglich einer Vergleichsluftmessung (Referenzmessung) der Außenluft bzw. Raumluft. Je Luftkeimmessung bzw. Messstelle sind drei verschiedene Nährmedien zu verwenden. Pro Luftkeimmessung bzw. Messstelle sind die Schimmelpilze auf Gattungsebene zu differenzieren.
  • Mikrobiologische Untersuchung des Befeuchterwassers (Auswertung nach Gesamtkeimzahl, Legionella spec. und Pseudomonaden)

Physikalische Beurteilung

  • Bestimmung der Besenreinheit durch optische Einschätzung. Folgende repräsentative Stellen sind zu inspizieren: Zuluftleitung, Boden im Zentralgerät, Umluftleitung, Sekundärluftleitung, Abluftleitung (wenn Zuluftqualität beeinflusst wird); ergänzend zum optischen Eindruck ist die negative Beurteilung der Staubbelastung durch eine Wischprobe mit der Handfläche (mit Handschuh) und Fotodokumentation zu bestätigen.
  • Erweiterte Sichtprüfung der RLT-Anlage auf Hygienemängel, wie z. B. Verschmutzung, Korrosion, Ablagerungen, Beschädigungen (Faserausträge etc.), Riemenabrieb, Kondensatbildung, sichtbare Schimmelpilzbildung
  • Fotodokumentation und Beschreibung physikalischer Mängel

Konstruktive Beurteilung

  • Fotodokumentation und Beschreibung augenscheinlicher bzw. offensichtlicher konstruktiver Mängel, wie z. B. nicht dichtsitzende Filter, Undichtigkeiten am Gehäuse, nicht vorhandene Zugänglichkeit, unkorrekte Kondensatableitung etc.


ACHTUNG: Fehlinformation, Irreführung, Täuschung und Betrug
Mit der Bezeichnung "in Anlehnung an ... " sichern sich viele Anbieter am Markt ihre Aufträge. Wenn eine Hygieneinspektion gem. VDI 6022 verlangt (ausgeschrieben) ist, jedoch eine Inspektion "in Anlehnung an VDI 6022" angeboten (und beauftragt!!!) wird, so umfasst diese Inspektion meistens NICHT die Minimalanforderungen, die verlangt werden.

Seriöse Anbieter, welche den geforderten Leistungsumfang offerieren und auch entsprechend berechnen müssen, haben es sehr schwer, gegen das teilweise stark abgespeckte Leistungsvolumen (und demnach gegen einen sehr günstigen Preis) anzukommen.

Aus gegebenem Anlass

MYTHOS: Reinigung gem. VDI 6022


Leider hat sich die Bezeichnung "Reinigung von Lüftungsanlagen gem. VDI 6022" flächendeckend am österreichischen Markt durchgesetzt. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer halten an der Ausführung von Reinigungsarbeiten an Lüftungsanlagen gem. VDI 6022 fest. Oftmals ohne zu wissen, was damit eigentlich gemeint ist. Folgendes sollte hiermit klargestellt sein:
  • Die Richtlinie VDI 6022 nimmt wenig bis gar keinen Bezug auf die Reinigungsausführung.

  • In der Richtlinie VDI 6022 werden Angaben gemacht zu Planung, Transport, Montage, Betrieb und Inspektion, aber NICHT zum Reinigungsverfahren! (Übrigens nimmt auch die ÖNORM H6021 "Reinhaltung und Reinigung von Lüftungsanlagen" minimalen Bezug auf Reinigungsverfahren.)

  • Eine "Reinigung der Lüftungsanlage gem. VDI 6022" ist im besten Sinne so zu verstehen, dass die RLT-Anlage nach erfolgter Reinigung einer Hygieneinspektion gem. VDI 6022 standhält.

  • Wer eine "Reinigung der Lüftungsanlage gem. VDI 6022" anbietet oder in Auftrag gibt, sollte sich dessen bewusst sein, dass der Reinigung eine Hygieneinspektion lt. VDI 6022 vorangehen muss, um den Zustand der Anlage nach den selben Kriterien aufzunehmen, nach denen sie instand gesetzt werden soll.

  • Eine "Reinigung der Lüftungsanlage gem. VDI 6022" kann ausschließlich für die gesamte Lüftungsanlage (inkl. Luftleitungen) erfolgen - niemals nur für einen Teil der Anlage, da die Richtlinie VDI 6022 auch die gesamte Anlage behandelt, nicht nur einen Teil.

PRAXIS-TIPPS


  • Achten Sie bitte auch darauf, welches Folgeinteresse das ausführende Unternehmen haben könnte. Beispielsweise sind Lüftungsreiniger für die Durchführung von Hygieneinspektionen in den meisten Fällen denkbar ungeeignet. Entweder wird die Hygieneinspektion zweckentfremdet, um ein Konkurrenzunternehmen zu diskreditieren oder um einen Reinigungsauftrag zu erzwingen. In beiden Fällen steht nicht das Interesse des Auftraggebers im Vordergrund.

  • Reinigung und Inspektion sollte nicht in Personalunion stattfinden. Auch auf Beziehungen von vermeintlich unabhängigen Anbietern zu befreundeten Reinigungsunternehmen ist entsprechend zu achten.

  • Entscheiden Sie sich für einen unabhängigen und fachkundigen Anbieter. Die fachliche Eignung sollte nicht ausschließlich durch eine VDI-Urkunde belegt werden, sondern durch genaue Kenntnis der Richtlinienreihe VDI 6022. Wir übermitteln Ihnen gerne eine Checkliste mit Fragen, um Ihren Anbietern und Lieferanten diesbezüglich auf den Zahn zu fühlen.



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