Luft und Wasser sind unsere wesentlichen Lebensgrundlagen. Aus diesem
Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Aufbewahrung,
Aufbereitung und der Transport dieser „Lebensmittel“ unter optimierten
und kontrollierten Bedingungen geschieht, die jeden negativen Einfluss
auf die diesbezügliche Qualität und Hygiene vermeiden und damit einen
wesentlichen Teil zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen.
Planung,
Ausführung, Instandsetzung und Betrieb von Trinkwasseranlagen,
raumlufttechnischen Anlagen und Rückkühlwerken können nur dann risikolos
durchgeführt werden, wenn die mit diesen Aufgaben betrauten Personen
eine adäquate Sachkunde aufweisen können, die Probleme vermeiden und im
Bedarfsfalle beseitigen hilft. Die Verpflichtung der jeweils
Tätigen, sich im umfangreichen Themenkomplex der Hygiene kundig zu
machen und dieses Wissen in die Praxis umzusetzen, ist durch gesetzliche
Vorgaben geregelt.
Ziel ist die Vermittlung des zusätzlichen zur
bisherigen Berufsausbildung nötigen Wissens auf den Gebieten der
Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
bzw. Raumlufttechnischen Anlagen bzw. Rückkühlwerken. Die
VDI-Richtlinien 6022, 6023 und 2047 beschreiben in diesem Zusammenhang
den Stand der Technik und geben dem Praktiker wichtige
Handlungsleitlinien an die Hand. Die Schulungen werden von
Schulungsleitern durchgeführt, deren besondere Qualifikation durch den
VDI überprüft wurde. Durch ihre langjährige Tätigkeit in der Praxis
vermitteln die Referenten das notwendige Wissen praxisnah.
ACHTUNG:
Mit Herausgabe der VDI-MT 6022 Blatt 2 gibt es eine neue Regelung, die die Gültigkeit bisheriger Urkunden begrenzt. Alle Urkunden verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von 18 Monaten nach jeweils neuer Herausgabe des Hauptblattes 1 eine Auffrischungsschulung oder eine Schulung basierend auf der aktuellen Ausgabe absolviert wird. Es gibt allerdings eine Übergabefrist ab Erscheinen der VDI-MT 6022 Blatt 2 (Juli 2020) von 12. Monaten. Das bedeutet, dass SPÄTESTENS bis Juni 2021 jeder, der vor Januar 2018 geschult wurde, eine Auffrischung oder eine erneute Schulung benötigt, um weiter in diesem Bereich handlungsfähig bleiben zu können.