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"Insbesondere wird das Einbringung von Chemikalien in die Atemluft am Arbeitsplatz bzw. die Erzeugung von Radikalen und Reaktions- oder Spaltprodukten als nicht zulässig bezeichnet."
Erlass Bundesministerium für Arbeit vom 01.07.2021: Einsatz von Luftreinigern. Geschäftszahl: 2021-0.433.695
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