Inspektion von Lüftungsanlagen gem. § 13 AStV

Gesetzlich verordnete Instandhaltungspflicht

Pflichtprüfung für Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten


Vitales Eigeninteresse eines jeden Lüftungsanlagenbetreibers ist die einwandfreie Funktion der betriebenen RLT-Anlage. Lüftungsanlagen, welche Arbeitsstätten mit hygienischer Raumluft versorgen sollen, sind laut § 13 AStV 1 x jährlich auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Damit ist die Inspektion und dazugehörige Bewertung jedes Abschnittes und jedes Elementes in der Lüftungstechnik gemeint. Ausschlaggebend ist der jeweilige Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz. Die Bewertungsgrundlagen für den Zustand einer Lüftungsanlage liefern die Regeln der Technik. Welche technischen Regelwerke (also anerkannte Normen und Richtlinien) für die Bewertung einer Lüftungsanlage herangezogen MÜSSEN, erfahren Sie in unserem Seminar.




§§ 13 und 27 AStV (Arbeitsstättenverordnung, Inspektion und Reinigung)

Warum Sie Ihrer Instandhaltungspflicht nachkommen sollten


Dass die Betriebskosten der Lüftungstechnik sich nicht nur auf Kosten für Taschenfilter und Strom beschränken, ist längst kein Geheimnis mehr. Investitionen in die Reinigung und Instandhaltung fallen zwangsläufig und in regelmäßigen Abständen an, wenn man die RLT-Anlage gemäß ihrer Zweckbestimmung nutzen möchte. Durch die regelmäßige Inspektion der gesamten Lüftungsanlage, erkennt man als Betreiber/Verantwortlicher rechtzeitig, wenn Problemherde aufkeimen und sich Investitionen in die Instandhaltung ankündigen. Verschuldet man durch Unterlassung dieser regelmäßigen, gewissenhaften Inspektion einen Wartungsstau, so steigen die Kosten für die Instandsetzung durch Reinigungsmaßnahmen exponentiell an.

Was wir prüfen

Leistungsverzeichnis einer gewissenhaften Prüfung gem. § 13 AStV


Im Zuge einer Inspektion gem. § 13 AStV, werden sämtliche Anlagenkomponenten mit Fokus auf Hygiene und Brandschutz unter die Lupe genommen. Dabei kommen die Regeln der Technik zur Anwendung, welche die Parameter und Werte vorgeben, die es einzuhalten gilt. Die Bewertungsgrundlage ist somit objektiv und evtl. notwendige Mängelbehebungen können ohne Interessenskonflikt von uns umgesetzt werden. Wir bewerten den Zustand der Anlage mit Maß und Ziel und verlieren niemals die betriebswirtschaftliche Rentabilität für unsere Auftraggeber aus den Augen.

  • Luftvolumenströme (Zuluft / Abluft, Außenluft / Fortluft)
  • Hygiene & brandschutztechnischer Zustand der Lüftungszentrale
  • Staubflächendichte lt. EN 15780 *
  • Filtereinheiten (korrekte Ausrichtung, korrekte Filterklasse)
  • Koloniebildende Einheiten (Schimmel und Legionellen) *
  • Videobefahrung der Luftleitungen an repräsentativen Stellen
  • Hygiene & brandschutztechnischer Zustand des Luftleitungsnetzes
  • Luftgüte (Luftfeuchtigkeit, CO2-Gehalt, Feinstaubbelastung)

* (optionaler Leistungspunkt - nicht im Leistungsverzeichnis einer Standard-Prüfung gem. § 13 AStV)
Prüfung und Inspektion von Lüftungsanlagen § 13 AStV, Funktionsprüfung, Luftvolumenstrom

Haben Sie einen Wartungsvertrag?

ACHTUNG: ein Wartungsvertrag erfüllt NICHT

automatisch die gesetzlichen Anforderungen!


Betreiber und Verantwortliche werden von Professionisten im Bereich der Raumlufttechnik oft bewusst im Glauben gelassen, dass durch einen Wartungsvertrag oder andersgeartete Interaktionen mit Lüftungsanlagen (z.B. Objektsicherheitsprüfung gem. ÖNORM B1301 oder "Reinigungszertifikat" nach einer erfolgten Reinigung = Lieferschein!) die gesetzlichen Anforderungen abgedeckt sind. Gehen Sie auf Nummer sicher und vergewissern Sie sich, dass die gesetzlichen Anforderungen durch die in Anspruch genommenen Leistungen abgedeckt werden.

Eine bewusst oder unbewusst irreführende Beratung seitens eines Professionisten entbindet den Betreiber/Verantwortlichen einer Lüftungsanlage nicht von der Haftung! Welche bzw. ob Regressansprüche an Professionisten gestellt werden, kann zwar zivil- und/oder strafrechtlich relevant sein, es berührt aber nicht die Instandhaltungspflicht und die Verantwortung des Betreibers.

Überprüfungsprotokoll gem. § 13 AStV

Protokoll des IST-Zustandes der gesamten Lüftungsanlage


Mittels der von uns eigens für die Prüfung von Lüftungsanlagen konzipierten App (CHECK-APP Raumlufttechnik) können wir den Zustand einer Lüftungsanlage nach den Regeln der Technik vollumfänglich und vor allem in kürzester Zeit - und dadurch kostenschonend für den Auftraggeber - erfassen. Im Prüfprotokoll werden sämtliche Abschnitte der Anlage übersichtlich dargestellt und deren Zustand mittels Fotos und Angaben zu hygiene- und brandschutzrelevanten Faktoren nachvollziehbar beschrieben. Das Protokoll ist großteils nicht wertend und soll ausschließlich den "IST-Zustand" der Anlage wiedergeben.

Lüftungsbefund

Erläuterung des Weges vom IST-Zustand zum benötigten SOLL-Zustand


Als zweites Dokument übermitteln wir unseren Auftraggebern einen Lüftungsbefund, in dem sämtliche erfassten Mängel nachvollziehbar beschrieben werden. Dabei berufen wir uns auf zu erreichende Werte und einzuhaltende Parameter, welche in anerkannten Regeln der Technik angeführt sind. Es wird zwischen leichten und schweren Mängeln unterschieden.
„Leichte Mängel“
  • sind im Bericht nicht gesondert gekennzeichnet,
  • weisen auf einen nicht optimalen Betrieb der Anlage hin,
  • wirken sich negativ auf Energieeffizienz und Komfort aus,
  • sind nicht unbedingt zu beheben,
  • werden bei unterlassenen Reinigungs-/Wartungsmaßnahmen zu „schweren Mängeln“.

„Schwere Mängel“
  • sind in diesem Bericht gesondert gekennzeichnet ("SCHWERER MANGEL"),
  • weisen auf Zustände hin, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,
  • wirken sich unmittelbar auf Hygiene und Brandschutz in negativer Art und Weise aus,
  • sind ehestmöglich zu beseitigen.

Neben der Anführung von Mängeln, werden im Lüftungsbefund zur § 13 AStV Prüfung auch entsprechende Handlungsempfehlungen definiert, durch welche der gesetzeskonforme Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz wiederhergestellt werden soll.

Angebot für Instandsetzungsmaßnahmen

Detailliertes Leistungsverzeichnis für durchzuführende Reinigungsmaßnahmen


Als drittes Dokument erhält der Kunde von uns ein Angebot, in dem die Handlungsschritte detailliert unter Angabe eines genauen Prozessablaufes (gem. RSOE 6000) beschrieben werden. Der Preis wird lückenlos argumentiert durch:

  • genaue Beschreibung des Arbeitsablaufes,
  • Anführung der angewendeten Stundensätze,
  • Angabe der aufzuwendenden Ressourcen.

Was Sie in unseren Angeboten nicht finden werden, sind doppelbödige Verkaufsphrasen (z.B. "wir verrechnen keine Nachtzulagen", oder "Anfahrtskosten"). Die Dienstleistung "Lüfungsreinigung" wird von uns 100 % transparent und nachvollziehbar erläutert.

Ihre Vorteile


Objektivität

Unser Unternehmen arbeitet mit vielen Anbietern der Dienstleistung "Lüftungsreinigung" zusammen, führt aber selbst keine Reinigungen durch. Dadurch ist es uns möglich, eine objektivere Bewertung Ihrer Anlage abzugeben und den Teufel nicht bei jeder Gelegenheit an die Wand malen zu müssen.

Transparenz

Durch unsere gewissenhafte Prüfung und ausführliche Dokumentation erhalten Sie einen gänzlichen Ein- und Überblick. Die detaillierte Protokollierung des Zustandes Ihrer Lüftungsanlage bietet Ihnen die bestmögliche Grundlage für eine qualifizierte und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung über weitere Maßnahmen.

Doppelte Kontrolle

Sie haben laufende Wartungsverträge? Erteilen regelmäßig Reinigungsaufträge? Investieren laufend in den Betrieb Ihrer Anlage? Wir gehen auf Nummer sicher und prüfen, was Sie wirklich brauchen, um den gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Anlage zu sichern bzw. herzustellen. Durch unsere objektive Prüfung stellen wir unabhängig von wirtschaftlichen Interessen von Herstellern, Lüftungsreinigern oder sonstigen Dienstleistern den hygiene- und brandschutztechnischen Zustand Ihrer Anlage sicher bzw. helfen Ihnen, diesen zu erlangen.

Dokumentenmappe

Sämtliche Dokumente, welche wir im Zuge der Inspektion gem. § 13 AStV erstellen, erhalten Sie in elektronischer Form (PDF) per Mail sowie in ausgedruckter Form in einer hochwertigen Dokumentenmappe. Darin enthalten sind auch weitere Informationen bzgl. des Betriebes von RLT-Anlagen. 

Details


Fokusgruppe

Eine Inspektion gem. § 13 AStV ist für Lüftungsanlagen im Bereich der Arbeitsstätten gedacht.
Verantwortliche und Betreiber: Facility Manager, Objektbetreuer, Haustechniker, Geschäftsführer, technische Leiter, Leitung Gebäudetechnik
Lüftungsreiniger: Auch für Lüftungsreiniger ist unser Service gedacht, als objektiver und unabhängiger Beleg ihrer Arbeit. Für den Auftraggeber einer Lüftungsreinigung ein valider Mehrwert, wenn Reiniger und Prüfer nicht vom selben Unternehmen gestellt werden.

Leistungsverzeichnis

  • Aufnahme des IST-Zustandes der Anlage
Detailliertes § 13 AStV Prüfprotokoll inkl. Fotodokumentation
  • Erläuterung der Differenzen zwischen IST- und SOLL-Zustand
 Aufgenommener IST-Zustand wird mit dem vom Gesetzgeber und Planer festgelegten SOLL-Zustand abgeglichen. Es wird ein entsprechender Maßnahmenkatalog für die kosteneffiziente Erreichung des SOLL-Zustandes erstellt.
  • Angebot für Instandsetzungsmaßnahmen
Unsere Auftraggeber erhalten auch ein Angebot für die Umsetzung der entsprechenden Instandsetzungsmaßnahmen. Dabei wird der gesamte Prozessablauf auf die Minute genau beschrieben und jeder Handgriff erklärt. So und nur so schaffen wir absolute Transparenz.
  • Dokumentenmappe
Sämtliche von uns ausgearbeitete Dokumente erhalten Sie per Post in einer hochwertigen Dokumentenmappe, gemeinsam mit weiteren Informationen zum Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen.

Preis

netto EUR 590,- (zzgl. Anfahrtspauschale + 20 % MwSt.)


KONTAKTIEREN SIE UNS!


Sie möchten uns für eine § 13 AStV Prüfung beauftragen? Oder haben Sie Fragen bzgl.
unserer Dienstleistung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns!

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zum Thema Raumlufttechnik? Holen Sie sich unverbindlich weitere Informationen über unsere Leistungen!

+43 732 210 340

info@raumlufttechnik.at

Kontaktformular
Close
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
OK