BSK Brandschutzklappen Prüfung Inspektion gem. Önorm H6031

Normkonform und rechtlich abgesichert

Brandschutzklappen | Brandrauchsteuerklappen


Eine der wichtigsten Eigenschaften der Raumlufttechnik, ist die Schutzfunktion für Mensch und Gebäude im Falle eines Brandes. Die selten aber in regelmäßigen Abständen vorkommenden Brände in Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen verursachen immense Schäden und kosten auch Menschenleben. Weitere Argumentation ist nicht notwendig, um die Sinnhaftigkeit von vorgeschriebenen Prüfungen der Brandschutzklappen sowie Brandrauchklappen zu belegen.

Leistungsumfang


Visuelle Kontrolle

  • Übereinstimmung mit den letztgültigen Bestandsplänen
  • Feststellung von relevanten baulichen Veränderungen oder Anlagenänderungen
  • Brandschutzklappenausführung gemäß Prüfbericht (K90) oder Klassifizierungsbericht / Leistungserklärung (EI90)
  • Einbau gemäß ÖNORM H 6031 und Herstellerangaben
  • Abschluss zwischen BSK und Baukörper (z.B. Weichschott, Mörtelschott etc.)
  • Klassifizierung "K90" oder "EI90"
  • ÜA-Kennzeichnung (K90 : ab 1.1.2004) oder CE-Kennzeichnung (EI90 : ab 1.9.2012)
  • Angabe des Herstellers (Aufkleber, Typenschild etc.)
  • Korrosion / Verschmutzung (außen und innen)
  • Zustand des Klappenblattes und der Dichtungen (z. B. intumeszierende Dichtung) prüfen (innen)
  • Klappenidentifikation innerhalb der Anlage (z.B. Bezeichnungsschilder)
  • Endschalter (mech. BSK)
  • Motor / Antrieb und Anschlüsse
  • Klemmkasten und Verkabelung (im Bereich der BSK)

Funktionelle Kontrolle

  • mindestens dreimaliges Schließen der Klappe (in Anwesenheit vor Ort)
  • einwandfreies / leichtgängiges Öffnen und Schließen des Verschlusselementes (vis./akust. Beurteilung)
  • Elektrische Fernauslösung und Öffnen der Klappe über die zentrale Brandmeldeanlage
  • Kontrolle der optischen Anzeige „geschlossen“ und „offen“ - an der BSK; Überprüfung der Meldung der Endschalter und sämtlicher Kontrollanzeigen
  • Überprüfung der Haltefunktion in der Sicherheitsstellung bzw. Fixierung des Verschlusses nach Erreichen der Sicherheitsstellung

HINWEIS


Die unsachgemäße Prüfung aufgrund einer kosten- und zeitsparenden Arbeitsweise wird sowohl von Richtern und Sachverständigen, als auch von Versicherungen nicht anerkannt. Der Versicherungsschutz ist dadurch nicht mehr gegeben und es tritt eine persönliche Haftung in Kraft. Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Prüfungen sind in 99% der Fälle aufgrund des weit unterdurchschnittlichen Marktpreises und der mangelhaften Dokumentation sehr leicht auszumachen.


Kontrollorgane, Behörden, Auftraggeber oder Vorgesetzte erkennen unter Umständen qualitativ minderwertige Dienstleistungen diesbezüglich nicht immer. Kommt es jedoch zum Ernstfall, muss man sich den Folgen des unzulässigen Handelns stellen und die Konsequenzen tragen. Aus diesem Grund legen wir jedem Betreiber von Brandschutz- und Brandrauchklappen dringend nahe, nicht in diesem Bereich zu sparen und eine normkonforme Prüfung gewissenhaft durchzuführen.



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